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   BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86   

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BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86 (https://dejure.org/1988,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1988 - 7 C 92.86 (https://dejure.org/1988,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 7 C 92.86 (https://dejure.org/1988,1942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundschule - Schulbuch - Staatliche Neutralität - Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neutralität und Toleranz beim staatlichen Erziehungsauftrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbuchzulassung - Verletzung des Neutralitäts- und Toleranzgebots durch ein Schulbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 18
  • NWVBl 1988, 366
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Der Unterricht und das ihm dienende Schulbuch haben inhaltlich so weit offen und von politischer, ideologischer oder weltanschaulicher Identifikation wenigstens in dem Maße frei zu sein, daß sie die von den Anschauungen der Eltern geprägte häusliche Erziehung, die auf einem dem staatlichen Erziehungsauftrag gleichrangigen Elternrecht beruht (BVerfGE 41, 29 ; 47, 46 ; 52, 223 ), nicht zunichte machen.

    In diesem Sinne ist die Aussage des Bundesverfassungsgerichts zum Sexualkundeunterricht, "die Schule (müsse) den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen" (BVerfGE 47, 46 ), dahin zu verallgemeinern, daß das Verbot der Indoktrination als eines Mißbrauchs staatlicher Erziehungsgewalt für alle Bereiche der Schulerziehung gilt (vgl. auch Senatsbeschluß vom 29. Mai 1984 - BVerwG 7 B 169.80 - <DÖV 1981, 681>).

    Die Schule muß ihren Erziehungsauftrag (vgl. BVerfGE 47, 46 ) durch die Einübung und Bewertung sozialer Verhaltensweisen erfüllen.

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Zum staatlichen Gestaltungsbereich gehört mithin neben der organisatorischen Gliederung der Schule die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsgänge und Ausbildungsziele, die dem Schulunterricht vorzugeben sind (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 52, 223 ; 53, 185 ).

    Der Staat muß vielmehr gerade in der Schule die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und für die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen so weit offen sein, wie es sich mit einem geordneten staatlichen Schulsystem verträgt (BVerfGE 34, 165 ; 59, 360 ).

    So wenig wie dem Grundgesetz ein Maßstab für die pädagogische Beurteilung von Schulsystemen zu entnehmen ist (BVerfGE 34, 165 ; 53, 185 ), so wenig lassen sich didaktischpädagogische Prinzipien unmittelbar am Verfassungsrecht messen.

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Zum staatlichen Gestaltungsbereich gehört mithin neben der organisatorischen Gliederung der Schule die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsgänge und Ausbildungsziele, die dem Schulunterricht vorzugeben sind (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 52, 223 ; 53, 185 ).

    Der Unterricht und das ihm dienende Schulbuch haben inhaltlich so weit offen und von politischer, ideologischer oder weltanschaulicher Identifikation wenigstens in dem Maße frei zu sein, daß sie die von den Anschauungen der Eltern geprägte häusliche Erziehung, die auf einem dem staatlichen Erziehungsauftrag gleichrangigen Elternrecht beruht (BVerfGE 41, 29 ; 47, 46 ; 52, 223 ), nicht zunichte machen.

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Das Neutralitäts- und Toleranzgebot zielt darauf ab, einerseits den Erziehungsauftrag des Staats aus Art. 7 Abs. 1 GG und andererseits das Recht des Schülers auf freie Entfaltung und Entwicklung seiner Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie das Recht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Pflege und Erziehung ihrer schulpflichtigen Kinder nach eigenen Vorstellungen frei zu gestalten, nach dem Grundsatz der Herstellung praktischer Konkordanz (vgl. BVerfGE 59, 360 ) aufeinander abzustimmen und zum Ausgleich zu bringen.

    Der Staat muß vielmehr gerade in der Schule die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und für die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen so weit offen sein, wie es sich mit einem geordneten staatlichen Schulsystem verträgt (BVerfGE 34, 165 ; 59, 360 ).

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Zum staatlichen Gestaltungsbereich gehört mithin neben der organisatorischen Gliederung der Schule die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsgänge und Ausbildungsziele, die dem Schulunterricht vorzugeben sind (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 52, 223 ; 53, 185 ).

    So wenig wie dem Grundgesetz ein Maßstab für die pädagogische Beurteilung von Schulsystemen zu entnehmen ist (BVerfGE 34, 165 ; 53, 185 ), so wenig lassen sich didaktischpädagogische Prinzipien unmittelbar am Verfassungsrecht messen.

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Der Unterricht und das ihm dienende Schulbuch haben inhaltlich so weit offen und von politischer, ideologischer oder weltanschaulicher Identifikation wenigstens in dem Maße frei zu sein, daß sie die von den Anschauungen der Eltern geprägte häusliche Erziehung, die auf einem dem staatlichen Erziehungsauftrag gleichrangigen Elternrecht beruht (BVerfGE 41, 29 ; 47, 46 ; 52, 223 ), nicht zunichte machen.
  • BVerwG, 29.05.1981 - 7 B 169.80

    Erziehung zum Sozialverhalten als Teil des staatlichen Erziehungsauftrags in der

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    In diesem Sinne ist die Aussage des Bundesverfassungsgerichts zum Sexualkundeunterricht, "die Schule (müsse) den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen" (BVerfGE 47, 46 ), dahin zu verallgemeinern, daß das Verbot der Indoktrination als eines Mißbrauchs staatlicher Erziehungsgewalt für alle Bereiche der Schulerziehung gilt (vgl. auch Senatsbeschluß vom 29. Mai 1984 - BVerwG 7 B 169.80 - <DÖV 1981, 681>).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Wie der Staat als Heimstatt aller Bürger deren weltanschaulich-religiöse Überzeugungen zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 24, 236 ), so schuldet der Staat dem Schüler und seinen Eltern Rücksicht darauf, daß sich diese in einem weiten Feld gesellschaftlicher Anschauungen und Wertvorstellungen bewegen, in die sich der Staat nicht ohne rechtlichen Auftrag einzumischen hat.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Wie der Staat als Heimstatt aller Bürger deren weltanschaulich-religiöse Überzeugungen zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 24, 236 ), so schuldet der Staat dem Schüler und seinen Eltern Rücksicht darauf, daß sich diese in einem weiten Feld gesellschaftlicher Anschauungen und Wertvorstellungen bewegen, in die sich der Staat nicht ohne rechtlichen Auftrag einzumischen hat.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 C 92.86
    Das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes fordert zur wirksamen Ausübung des Elternrechts und des Persönlichkeitsrechts des Schülers, daß unabhängig von derartigen nicht nachweisbaren Folgewirkungen das Interesse an der Klärung, ob die Verwendung eines Schulbuchs zulässig war, anzuerkennen ist (BVerwGE 61, 164 ).
  • BVerwG, 13.03.1973 - VII B 107.71

    Befugnis der Länder bei der Auswahl von Schulbücher für den Unterrichtsgebrauch

  • BVerwG, 31.05.1988 - 7 B 190.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Exmatrikulation nach

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Vielmehr kann auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (BVerwGE 61, 164, 166 unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 268, 279; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 C 92.86 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 96 = NVwZ-RR 1990, 18 = NWVBl 1988, 366 ).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Vielmehr kann auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (Urteil vom 21. November 1980 BVerwG 7 C 18.79 BVerwGE 61, 164 unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 268 ; Urteil vom 3. Mai 1988 BVerwG 7 C 92.86 Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - 19 A 862/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Berufung im

    BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1988 - 7 C 92/86 -, NWVBl 1988, 326 (327), und 21. November 1980 - 7 C 18/79 -, BVerwGE 61, 164 (166 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den vom Kläger angeführten Entscheidungen, Urteile vom 3. Mai 1988 - 7 C 92/86 -, a. a. O., und 21. November 1980 - 7 C 18/79 -, a. a. O., ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, ob die Verwendung eines bestimmten Schulbuches im Unterricht rechtswidrig gewesen sei, mit der Begründung angenommen, dass die begehrte Feststellung das Spannungsfeld zwischen dem elterlichen und staatlichen Erziehungsauftrag betreffe, weil einzelne Aussagen und Inhalte des Schulbuches den Erziehungszielen der Eltern widersprächen und die dadurch bedingte nicht auszuschließende fortwirkende Verunsicherung des Kindes Einfluss auf die (weitere) Erziehungsarbeit der Eltern und die (weitere) geistige Auseinandersetzung zwischen ihnen und ihrem Kind habe.

  • VG Meiningen, 03.08.2021 - 2 K 863/18

    Qualifikation eines Gefährderanschreibens

    Vielmehr kann auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Anmerkung: Art. 19 GG), erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (BVerwGE 61, 164 unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 268 ; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 C 92.86 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 96 = NVwZ-RR 1990, 18 = NWVBl 1988, 366).
  • VG München, 21.07.2021 - M 23 K 19.6303

    Öffnen und Betreten einer Wohnung durch die Polizei in Vollzugshilfe wegen akuter

    Auch das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet es, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht fortwirkender Grundrechtseingriffe die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, B.v. 7.12.1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290/291 f.; B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27/39 f. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 3.5.1988 - 7 C 92.86 - NVwZ-RR 1990, 18/19; U.v. 21.11.1980 - 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164/166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2001 - 19 A 870/01

    Ablehnung einer integrativen Beschulung in der gymnasialen Oberstufe wegen des

    BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1988 - 7 C 92/86 -, NWVBl 1988, 326 (327), und 21. November 1980 - 7 C 18/79 -, BVerwGE 61, 164 (166 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2003 - 2 M 381/03

    Grenzen des vorbeugenden Rechtsschutzes gegen polizeiliche Maßnahmen

    Vielmehr kann es auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (Urt. v. 21.11.1980 - BVerwG 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164 [166] unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 268 [279]; Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 7 C 92.86 -, Buchholz 421 [Kultur- und Schulwesen] Nr. 96).
  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.1563

    Löschung von Eintragungen im KAN und IGVP

    Vielmehr kann auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (vgl. BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164/166 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 13.6.1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268/279; BVerwG, U.v. 3.5.1988 - 7 C 92.86 - NVwZ-RR 1990, 18/19).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.12.2009 - 6 K 1659/05
    Soweit die Klägerin gestützt auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1982 - 7 C 95.80 - und vom 3. Mai 1988 - 7 C 92.86 -, vorträgt, ihre gesetzlichen Vertreter könnten im vorliegenden Verfahren unter Berücksichtigung des Elternrechts eine Wiederholungsgefahr für ihre Schwester geltend machen, rechtfertigt dies ebenfalls kein besonderes Feststellungsinteresse.
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